Fristen:
Welche Fristen gibt es, und welche Bedeutung kommt ihnen zu?
Es gibt unterschiedliche Fristen. Manche stehen im Gesetz oder der Studien- und Prüfungsordnung, andere werden von der Hochschule gesetzt. Einige der wichtigsten prüfungsrechtlich relevanten Fristen sind:
- Anmeldung zu den Prüfungen: Mitte Mai bzw. Mitte November. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen sowie hier.
- Rechtsmittelfristen (gegen Bescheide): wird in der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt (regelmäßig ein Monat)
- Fristen für Anträge auf Genehmigung eines Drittversuches bzw. einer Studienzeitverlängerung: drei Wochen ab Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist)
- Fristen für die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium bzw. von anderen Hochschulen: 6 Wochen ab Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem die Zulassung erfolgte
Halten Sie diese Fristen unbedingt ein. Wenn Sie die Fristen verpassen, drohen Ihnen z.T. gravierende Folgen, etwa dass Ihre Anträge gar nicht mehr bearbeitet werden dürfen. Nach § 32 VwVfG ist bei den gesetzlichen Ausschlussfristen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter bestimmten Bedingungen möglich. Näheres hierzu unter "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Am besten ist, Sie reagieren gleich, wenn Sie ein Problem haben, und warten nicht so lange, bis Sie ein Fristenproblem bekommen! Schnelles Handeln lohnt sich: Sie wissen frühzeitig im Semester, ob Sie noch eine Chance haben, und können sich auf Klausuren vorbereiten. Wer trödelt, weiß oftmals bis kurz vor den Klausuren nicht, ob er teilnehmen kann oder nicht.
Abschlussarbeit (Bachelorthesis, Masterthesis, Diplomarbeit) siehe hier
Fristen und Termine.
Mündliche Abschlussprüfung unterschiedlich in W&R und Technik.