Verlust des Prüfungsanspruchs 

Weiterstudieren nach Verlust des Prüfungsanspruchs ? 

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Wenn Sie an der Hochschule Pforzheim den Prüfungsanspruch verloren haben, können Sie dieses Fach hier nicht mehr weiterstudieren.
Sie können jedoch überlegen, ob für Sie ein Hochschulwechsel in Betracht kommt:
Eine Zulassung in dem gleichen Studiengang trotz Verlusts des Prüfungsanspruchs ist zwar grds. nicht möglich (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 Landeshochschulgesetz). Das gilt auch für „Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt“.
Letztlich entscheidet aber die aufnehmende Hochschule, wie sie damit umgeht.
Deshalb müssen Sie direkt bei den in Frage kommenden Hochschulen nachfragen, wie dort die Handhabung ist. Diesbezüglich können auch einige Erfahrungswerte beim AStA (uasta@hs-pforzheim.de) erfragt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Studiengangwechsel:
Ausschlaggebend ist hier letztlich die Vergleichbarkeit.
Die Hochschule Pforzheim hat festgesetzt, dass alle BWL-Studiengänge im Wesentlichen gleich sind. Eine Zulassung in einen neuen BWL-Studiengang bei Verlust des Prüfungsanspruchs in einem anderen ist dann jedenfalls nicht mehr möglich.
Ob Sie das Gewünschte noch studieren können, müssen Sie im Zweifel beim Studentensekretariat der Hochschule Pforzheim bzw. direkt bei der jeweiligen Hochschule erfragen.
Ein Studiengangwechsel ist auch ausgeschlossen, wenn Sie eine Prüfung im alten Studiengang endgültig  nicht bestanden haben, die Sie auch im neuen  Studiengang erbringen müssten. Beachten Sie dazu den Beschluss des ZPA vom 14.03.2007:
„Bei Studiengangwechslern wird die Zulassung zum neuen Studiengang ggf. unter dem Vorbehalt erteilt, dass keine gleichwertige Prüfungsleistung aus dem alten Studiengang endgültig nicht bestanden ist.
Sofern es sich jedoch nicht um gleichwertige Prüfungsleistungen handelt, sondern die Anrechnung nur "in eine Richtung" möglich ist, ist das endgültige Nichtbestehen dieser Prüfungsleistung für den neuen Studiengang nicht beachtlich.“
Informationen zum Studiengangwechsel finden Sie nachfolgend.
Weitere Auskünfte innerhalb der Hochschule erteilt das Studentensekretariat. 

 Information zum Studiengangwechsel

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