Obligatorische Studienfachberatung
weitere Infos zur oSB und notwendige Unterlagen
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Was ist eine obligatorische Studienfachberatung?
Um einen Drittversuch nach der neuen Drittversuchsregelung genehmigt zu bekommen, muss beim Prüfungsamt ein Nachweis über eine oSB einreicht werden. Darüber hinaus kann die Hochschule eine oSB anordnen, wenn die Studienleistungen deutlich hinter dem Normalfall zurückbleiben. In der oSB sollen Wege gefunden werden, wie der gefährdete Studienabschluss doch noch geschafft werden kann. Seitens der/des Studierenden ist eine gute Vorbereitung der oSB erforderlich.
Bitte erstellen Sie hierzu als mittels des hier für Ihren Studiengang hinterlegten Formulares eine Studienablaufprognose, in der die bisher abgeleisteten und nicht planmäßig erledigten Prüfungsleistungen eintragen werden (Studienfortschritt: Ist-Zustand) und in dem Sie andererseits Ihren weiteren Studienverlauf planen (Welche Prüfung werde ich wann erledigen?). Die bei der Planung zu beachtenden Prüfungsvoraussetzungen für die verschiedenen Prüfungsleistungen sind hier als Checkliste hinterlegt:
Studierende der Fakultäten für Technik sowie für Gestaltung
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Die so ausgefüllte Studienablaufprognose übermitteln Sie Ihrem Studiendekanin/Ihrem Studiendekan bzw. Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, um die Planung zu besprechen
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Die unterschriebene Studienablaufprognose sowie das Protokoll der obligatorischen Studienfachberatung geben Sie bitte abschließend beim Prüfungsamt ab.
Studierende der Fakultät für Wirtschaft und Recht
Studierende der Fakultät für Wirtschaft und Recht nehmen an einer der Infoveranstaltungen teil, die von den Mitarbeiterinnen des Student Services angeboten werden. Die aktuellen Termine finden Sie unter http://www.hs-pforzheim.de/De-de/Wirtschaft-und-Recht/Student-Services/Veranstaltungen/Seiten/Sonstige_Veranstaltungen.aspx. Bitte bringen Sie Ihren Entwurf einer Studienablaufprognose hierzu mit!
Sobald Sie Ihre Studienablaufprognose richtig ausgefüllt haben und diese von den Mitarbeiterinnen des Student Services als formal korrekt gebilligt ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Studiendekanin/Ihrem Studiendekan bzw. Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor, um die Planung zu besprechen.
Die unterschriebene Studienablaufprognose sowie das Protokoll der obligatorischen Studienfachberatung geben Sie bitte abschließend beim Prüfungsamt ab.
Ausführlichere Informationen finden Sie in den anliegenden Dokumenten. Die Formulare für die Studienablaufprognosen finden Sie hier.
Anleitung zum Ausfüllen der Studienablaufprognose: BWL-Bachelor
Anleitung zum Ausfüllen der Studienablaufprognose: Wirtschaftsrechts-Bachelor
Obligatorische Studienfachberatung
(ZPA-Beschluss) - insbes. für Studierende der Fakultät für Technik und für Dozenten
oSB-Infos für Dozenten
Bescheinigung und Protokoll der obligatorischen Studienfachberatung
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