Behinderung 

Was muss ich beachten? 

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Wenn Studierende aufgrund ihrer Behinderung außer Stande sind, ihr Studium entsprechend dem regelmäßigen Studienverlauf zu gestalten, gesteht ihnen das Gesetz ausnahmsweise längere Studienzeiten zu. Dieses kann Anlass für eine verbindliche Studienvereinbarung (vSV) sein.
Studierende, die eine vSV wegen Behinderung abschließen wollen, müssen den Nachweis erbringen, dass ihr Studium infolge der Behinderung verzögert wird. Behinderte legen i.d.R. einen gültigen Behindertenausweis und ein ärztliches Gutachten vor, welches ausführt, wie sich die Behinderung auf das Studium auswirkt und wie viel mehr Zeit für das Studium die bzw. der Behinderte im Vergleich zu nicht behinderten Studierenden wird aufwenden müssen. In Zweifelsfällen muss zusätzlich eine Stellungnahme eines von der Hochschule benannten ärztlichen Gutachters oder eines Gesundheitsamtes vorgelegt werden. Wer keinen Behindertenausweis vorlegt, muss in jedem Fall ein entsprechendes Gutachten des von der Hochschule benannten Gutachters oder Gesundheitsamtes vorlegen.

Verfahren der Genehmigung einer vSV:

Sie müssen eine Tabelle ausfüllen, in der Sie einerseits die bisher abgeleisteten und nicht planmäßig erledigten Prüfungsleistungen eintragen (Studienfortschritt: Ist-Zustand) und andererseits Ihren weiteren Studienverlauf planen (Welche Prüfung werde ich wann erledigen?). Inhaltlich besprechen Sie diese mit Ihrer Studiendekanin/Ihrem Studiendekan. Die Prüfungslast kann allerdings nur insoweit reduziert werden, als nachgewiesen ist, dass eine behinderungsbedingte Verzögerung des Studiums besteht. Den Antrag auf die vSV müssen Sie dann an den Prüfungsausschuss über das für Sie zuständige Mitglied des Prüfungsausschusses stellen.

Sonderregelungen insbesondere für Klausuren:

Wenn Ihre Behinderung das Ablegen einer Prüfungsleistung in der nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Zeit oder Art unmöglich macht, kann ggf. auf der Grundlage ärztlicher Atteste eine die Behinderung berücksichtigende Sonderregelung gefunden werden. Studierende der Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht wenden sich diesbezüglich an den jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Fakultät. Zum Beratungstermin sollte ein Antrag sowie ein fachärztliches Attest mitgebracht werden. Ab Beginn der Klausurzeit werden nur Atteste akzeptiert, die vom IAS (Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung, Christophallee 23 – 25, 75177 Pforzheim, Telefonnummer: 07231/102015) bzw. vom Amtsarzt ausgestellt wurden.

DownloadVerbindliche Studienvereinbarung
DownloadPrüfungszeitpunkte bei Schwerbehinderung

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