Abschlussarbeit
Welche Termine muss ich bei der Abschlussarbeit beachten?
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Die einzuhaltenden Fristen unterscheiden sich danach, ob Sie eine
schreiben wollen.
Für die Bachelorthesis gilt:
- Anmeldung
Das Thema der Bachelorthesis ist frühestens nach Abschluss des fünften Semesters und spätestens drei Monate nach dem ersten Vorlesungstag des Semesters, nach dem Sie die letzten Prüfungen abgeschlossen haben, auszugeben. Die Ausgabe der Bachelorthesis setzt voraus, dass die bzw. der Studierende die Vorprüfung erfolgreich erbracht hat. Außerdem ist dem Zentralen Prüfungsamt die Prüfungsvorleistung "Teilnahme am fachwissenschaftlichen Kolloquium" vorzulegen
- Bearbeitungszeit
Während der Bearbeitung der Bachelorthesis müssen Sie immatrikuliert sein. Ausnahmen davon gelten nur für Studierende, die die zulässige Höchststudiendauer (10 Semester) erreicht haben. Studierende, auf die dies zutrifft, finden weitere Informationen hier.
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt für Bachelor-Studiengänge der Fakultät für Wirtschaft und Recht drei Monate. Für Bachelor-Studiengänge der anderen Fakultäten beträgt die Bearbeitungsdauer vier Monate, soweit im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung nichts anderes geregelt ist.
Zwischen der Ausgabe des Themas und dem Abgabetermin der Abschlussarbeit müssen mindestens 50 v.H. der regulären Bearbeitungsdauer liegen.
Für die Masterthesis gilt:
- Anmeldung
Das Thema der Masterthesis kann frühestens im zweiten Fachsemester ausgegeben werden, in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung des Prüfungsausschusses auch früher. Es muss spätestens neun Monate nach Ende desjenigen Semesters ausgegeben werden, nach dem Sie die letzten Prüfungen abgeschlossen haben. Im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung können abweichende Termine für den jeweiligen Master-Studiengang festgelegt werden.
- Bearbeitungszeit
Während der Bearbeitung der Masterthesis müssen Sie immatrikuliert sein. Ausnahmen davon gelten nur für Studierende, die die zulässige Höchststudiendauer (6 Semester) erreicht haben. Studierende, auf die dies zutrifft, finden weitere Informationen hier.
Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt vier Monate, soweit im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung nichts anderes geregelt ist.
Zwischen der Ausgabe des Themas und dem Abgabetermin der Abschluss-arbeit müssen mindestens 50 v.H. der regulären Bearbeitungsdauer liegen.
Für die Diplomarbeit gilt:
- Anmeldung
Das Thema der Diplomarbeit ist in den ingenieurwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Studiengängen sowie dem wirtschaftsjuristischen Studiengang frühestens nach Abschluss des sechsten Semesters, in den gestalterischen Studiengängen nach Abschluss des siebten Semesters, und sofern Sie sich zur Erbringung der Diplomarbeit rückgemeldet haben, spätestens drei Monate nach dem ersten Vorlesungstag des Semesters, nach dem Sie die letzten Prüfungen abgeschlossen haben, auszugeben. Die Ausgabe der Diplomarbeit setzt voraus, dass die bzw. der Studierende die Vorprüfung (Vordiplom) erfolgreich erbracht hat. Außerdem ist dem Zentralen Prüfungsamt die Prüfungsvorleistung "Teilnahme am fachwissenschaftlichen Kolloquium" vorzulegen.
- Bearbeitungszeit
Für Diplom-Studiengänge beträgt die Bearbeitungsdauer für die Abschlussarbeit vier Monate, soweit im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung nichts anderes geregelt ist.
Zwischen der Ausgabe des Themas und dem Abgabetermin der Abschlussarbeit müssen mindestens 50 v.H. der regulären Bearbeitungsdauer liegen.
- Jahresfrist (§ 47 Abs. 4 StuPO)
Sofern Sie alle anderen Prüfungsleistungen außer der Diplomarbeit und der mündlichen Diplomprüfung erbracht haben, können Sie frei wählen, ob Sie immatrikuliert bleiben wollen oder ob Sie die Jahresfrist nutzen wollen. Trotz Studiengebühren kann eine Rückmeldung versicherungsrechtlich (Kosten für Krankenversicherung) günstiger ausfallen. Weitere Informationen zur Jahresfrist und den dabei zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
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