Aufgaben der Stabsstelle Rechtsamt 

Das Rechtsamt bearbeitet grundlegende Fragen, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Studienbewerberinnen und -bewerbern bzw. Studierenden einerseits und der Hochschule andererseits ergeben. Dies betrifft insbesondere die Zulassung zum Studium, Prüfungsangelegenheiten, Studiengebühren sowie Fragen im Zusammenhang mit der Exmatrikulation. Soweit dieser Bereich durch Hochschulsatzungen geregelt ist bzw. geregelt werden soll,  unterbreitet das Rechtsamt bei Bedarf Vorschläge für die Fortentwicklung dieser Normen. Im Auftrag des Rektors werden Satzungsbeschlüsse vor ihrer Veröffentlichung zudem einer Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. Im Rechtsamt werden an Studierende gerichtete Widerspruchsbescheide vorbereitet. Das Rechtsamt vertritt den Rektor bei Rechtsstreitigkeiten in den genannten Fragen gerichtlich und außergerichtlich.

Der Leiter des Rechtsamtes ist zugleich Vorsitzender des Zentralen Prüfungsausschusses der Hochschule. Dieser Ausschuss koordiniert die einheitliche Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule. Seine Beschlüsse finden sich auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Das Rechtsamt übernimmt keine Rechtsberatung. In Fragen, die sich im Hinblick auf die Studien- und Prüfungsordnung ergeben, berät vielmehr das Prüfungsamt. Bei Fragen, die aufgrund der Erhebung von Studiengebühren entstehen, berät das Studentensekretariat.

 

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