Die „Macht“ des Vertrauens? Stiftung Warentest 

28.10.2009 

„Firmen zittern, Verbraucher vertrauen“ – die Arbeit der Stiftung Warentest hat einen nahezu legendären Ruf. Dr. Werner Brinkmann, Vorstand der Stiftung, stellt im Rahmen des Studium Generale der Hochschule Pforzheim am Mittwoch, 4. November 2009, die Arbeitsweise und die Methoden der Stiftung Warentest vor. Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr im Walter-Witzenmann-Hörsaal der Hochschule, Tiefenbronner Strasse 65. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.

 

Ein „Ruf wie ein Donnerhall“ eilt der Stiftung Warentest, die nach einem Beschluss der Bundesregierung 1964 gegründet wurde, voraus. Die unabhängige „Prüfanstalt“ kennen 96 von 100 erwachsene Deutsche und der Vertrauensvorschuss, der die Arbeit der Stiftung begleitet, ist groß. Laut einer Forsa-Umfrage genießt sie eine höhere Glaubwürdigkeit als das Rote Kreuz. Die Veröffentlichungen der Testergebnisse haben eine dementsprechende Wirkung.

 

Wie hat sich die Stiftung ihren Ruf erarbeitet und wie sind die Tests angelegt, dass die Urteile auch den regelmäßigen Klagen der Firmen standhalten? Brinkmann wird das Besondere der Stiftung Warentest erläutern: die nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführten Tests, die Unabhängigkeit der Arbeit und den ganzheitliche Ansatz der Untersuchungen. In diesem Zusammenhang geht es neben der Gebrauchstauglichkeit eines Produkts immer auch um Umweltverträglichkeit, Schadstoffbelastung und soziale Verantwortung. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung kann der Jurist Brinkmann dabei auf interessante Beispiele zurückgreifen.

 

Dr. Werner Brinkmann wurde 1992 Mitglied des Vorstands der Stiftung Warentest und übernahm1995 den Alleinvorstand. Der gebürtige Westfale beschäftigte sich bereits in seiner Dissertation mit dem Thema Verbraucherschutz. Er promovierte über „Die Verbraucherorganisationen in der Bundesrepublik und ihre Tätigkeit bei der überbetrieblichen technischen Normung“. Seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen beschäftigen sich mit der technischen Normung, dem Presse- und Wettbewerbsrecht sowie dem vergleichenden Warentest.